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Herzlich willkommen

“Die Grundursache von Krankheit ist das Fehlen von Stoffen, die im Körper sein sollten und das Vorhandensein von Stoffen, die nicht im Körper sein sollten.“ Cyril Scott

Viele Erkrankungen sind Folge schleichender, sich chronifizierenden, Prozessen. Der ganzheitliche Therapieansatz erfolgt immer nach der ausführlichen Anamnese unter Berücksichtigung aller von Ihnen aktuell eingenommenen Medikamente und nicht verschreibungspflichtigen Heil- und Nahrungsergänzungsmittel. Bei Notwendigkeit wird von mir eine Blut-, Urin-, und oder Stuhluntersuchung durchgeführt bzw. veranlasst. Ihr erster Termin bei mir dauert daher ca. 90 bis 120 Minuten. Nur so können wir Ihren Beschwerden auf den Grund gehen.

Diagnostik- und Behandlungsschwerpunkte

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Über mich

Im schönen Tettnang am Bodensee geboren, absolvierte ich auch dort meine Ausbildung zur Arzthelferin. Die Weiterbildung zur Arztfachhelferin erfolgte zehn Jahre später in Köln. 2005 schloss ich die Qualifizierung in medizinischer Fußpflege ab. schließlich entschied ich mich für die Heilpraktikerausbildung am Zentrum für Natuheilkunde in Ravensburg, die ich im Dezember 2012 vor den Amtsärzten des Gesundheitsamtes in Tübingen erfolgreich bestanden habe. Seit 1984 fast durchgängig im Gesundheitswesen tätig, habe ich gelernt, den Menschen ganzheitlich zu betrachten.

Ich bin Mitglied im Fachverband Deutscher Heilpraktiker (Mitgliedsnummer: 21919)


Honorar

Mein Honorar beträgt 75,00 Euro in der Stunde. Das Honorar berechnet sich nach dem jeweiligen Zeitaufwand der Behandlung von der Begrüßung  bis zur Verabschiedung. Für Ihren ersten Termin plane ich 90 bis 120 Minuten ein und berechne 150 Euro. 

Als Orientierungshilfe gibt es das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH). Die Gebühren darin wurden 1985 das letzte mal aktualisiert und werden daher von mir, sofern das erforderlich sein sollte, angepasst. Für die Erbringung von individuellen, nicht im GebüH enthaltenen Leistungen, werden Analog Ziffern, ohne Anspruch auf Erstattung, abgerechnet.  Bitte beachten Sie, dass die Ihnen von mir gestellte Rechnung in voller Höhe zu bezahlen ist, unabhängig von jeglicher Versicherungs- und / oder Beihilfeleistung. Der gesetzlich versicherte Patient ist Selbstzahler. 

Bei Nichtwahrnehmung des telefonisch, persönlich oder per email, fest vereinbarten Termins ohne Absage bis 24 Stunden vorher, wird ein Ausfallhonorar in Höhe von 75 % der reservierten Zeit berechnet. 


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